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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 23.03.2000 - 2 W 1/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,3840
OLG Schleswig, 23.03.2000 - 2 W 1/00 (https://dejure.org/2000,3840)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 23.03.2000 - 2 W 1/00 (https://dejure.org/2000,3840)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 23. März 2000 - 2 W 1/00 (https://dejure.org/2000,3840)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Betreuer; Ende des Betreueramtes; Vergütung; Schlussbericht; Vergütungsfestsetzung; Vollstreckungsgegenklage

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vergütung für Erstellung des Schlussberichts nach dem Tod des Betreuten, Aufrechnung im Festsetzungsverfahren

  • Judicialis

    BGB § 1836; ; FGG § 56 g

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1836; FGG § 56g
    Vergütung der Erstellung des Schlußberichts; Zulässigkeit der Aufrechnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Tod des Betreuten - Schlussbericht vergütungspflichtig

Verfahrensgang

  • LG Lübeck - 7 T 509/99
  • OLG Schleswig, 23.03.2000 - 2 W 1/00

Papierfundstellen

  • FGPrax 2000, 113
  • FamRZ 2000, 1048
  • Rpfleger 2000, 331
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Schleswig, 25.06.1998 - 2 W 95/98

    Vergütung für Vergütungsantrag des Betreuers

    Auszug aus OLG Schleswig, 23.03.2000 - 2 W 1/00
    Der Zeitaufwand, der für die Erstellung des Vergütungsantrags benötigt wurde, ist hierbei - wie der Beteiligte zu 2.) gegenüber dem Amtsgericht ausdrücklich anwaltlich versichert hat - nicht berücksichtigt worden (sh. dazu Senat, Beschluß vom 25.6.1998 - 2 W 95/98 - in FGPrax 1998, 223 = BtPrax 1998, 238 = NJWE-FER 1999, 11 = OLG Report für Bremen, Hamburg, Schleswig, 1998, 391 f = SchlHA 1999, 50).
  • KG, 10.07.2007 - 1 W 454/03

    Bei der Festsetzung der Vergütung nach § 56g Abs. 1 FGG findet keine Prüfung von

    3 Z 188/87">NJW 1988, 1919; BayObLGZ 1997, 213/216; OLG Schleswig, FamRZ 2000, 1048; OLG Düsselsdorf, JurBüro 1998, 195; OLG Köln, Beschluss vom 25.7.1997, 16 Wx 176/97 in iuris; OLG Düsseldorf Rpfleger 1978, 410; Sonnenfeld in Jansen, FGG, 3. Aufl., § 56 g Rdnr. 53; Keidel/ Engelhardt, a. a. O., § 56 g Rn. 17; a. A. Damrau/Zimmermann, Betreuungsrecht, 3. Aufl., BGB § 1836 Rn. 60; FGG § 56g Rn. 17; MünchKomm-Wagenitz, BGB, 4. Aufl., § 1836 Rn. 80 ), hält der Senat weiterhin fest.

    Etwaige Gegenforderungen können im Wege der Zwangsvollstreckungsgegenklage nach § 767 ZPO geltend gemacht werden (OLG Celle, RVGreport 2004, 120; OLG Schleswig, FamRZ 2000, 1048; LG Freiburg, Beschl. vom 12.3.2003 - 4 T 26/03 - in iuris), sofern der Zahlungsverpflichtete nicht bereits zuvor und ohne Rücksicht auf das Vergütungsfestsetzungsverfahren den Schadensersatzprozess eingeleitet hat.

  • OLG Celle, 19.12.2003 - 21 W 18/03

    Aufrechnung wegen Schlechterfüllung des Betreuungsauftrags; Verweisung des

    Ihre Prüfung ist dem Zivilprozess vorbehalten; denn das FGG-Verfahren ist für die Beurteilung streitiger materieller Ansprüche nicht geeignet (vgl. BayObLG NJW 1988, 1919, OLG Köln FamRZ 1991, 483; OLG Schleswig, FamRZ 2000, 1048; Keidel/Kuntze/Winkler, FGG, 15. Aufl., § 56 g Rn. 17; Palandt, BGB, 62. Aufl., § 1836 Rn. 24).

    Vielmehr ist - wie das Landgericht zutreffend ausführt und worauf das Oberlandesgericht Schleswig (FamRZ 2000, 1048) hinweist - so zu verfahren wie im Kostenfestsetzungsverfahren nach §§ 103, 104 ZPO.

  • OLG Schleswig, 01.07.2011 - 3 Wx 19/11

    Einwand mangelhafter Geschäftsführung bei Nachlasspflegervergütung - Vergütung

    Weil die Frage der Beachtlichkeit von materiell-rechtlichen Einwendungen im Vergütungsfestsetzungsverfahren aber nicht völlig unumstritten sei und sich das OLG Schleswig in FamRZ 2000, 1048 in einem Fall mit etwas anders gelagertem Sachverhalt (Aufrechnung des Betreuten mit Rückforderungs- und Schadensersatzansprüchen aus bereits abgerechneten Vergütungszeiträumen) zu dieser Frage nicht verbindlich habe festlegen müssen, sondern zu der herrschenden Meinung nur ausgeführt habe, dass sie "rechtlich zutreffend sein dürfte", werde die weitere sofortige Beschwerde zugelassen.

    Es entspricht weiterhin der einhelligen obergerichtlichen Rechtssprechung aber auch der ganz überwiegenden Meinung in der Literatur - und zwar auch nach Inkrafttreten des FamFG -, dass in dem Verfahren über die Nachlasspflegervergütung nach den §§ 75, 56 g FGG bzw. 168 FamFG der Einwand, der Pfleger habe die Geschäfte mangelhaft geführt, grundsätzlich nicht berücksichtigt werden kann, weshalb in diesem Verfahren auch über Schadensersatzansprüche und sonstige streitige Gegenansprüche nicht zu befinden ist (KG FamRZ 2008, 81 ff bei juris Rn. 19; OLG München OLGR 2006, 139 ff bei juris Rn. 46; OLG Celle, B.v.19.12.2003, 21 W 18/03 bei juris Rn. 5 und 7; BayObLG NJW-RR 2000, 149 f bei juris Rn. 18; in diese Richtung wenn auch nicht abschließend entschieden bereits OLG Schleswig FamRZ 2000, 1048 f bei juris Rn. 4; LG Koblenz FamRZ 2009, 1710 ff bei juris Rn. 9 ff - sämtliche zitierten Judikate mit zahlreichen weiteren Nachweisen; aus der Literatur etwa Probst, Betreuungs- und Unterbringungsverfahren, 2. A. 2010, S. 217; Pammler-Klein/Pammler in jurisPK- BGB , 5. A. 2010, § 1836 Rn. 45; Locher in jurisPK- BGB , 5. A. 2010, § 1915 Rn. 37; Zorn in Bork/Jacoby/Schwab, FamFG 2009, § 168 Rn. 41; Engelhardt in Keidel u.a., FamFG , 16. A. 2009, § 168 Rn. 21 und 35; Saar in Erman, BGB , 12. A. 2008, § 1836 Rn. 9; Bienwald in Bienwald u.a., Betreuungsrecht, 4. A. 2005, § 1836 BGB Rn. 92).

  • LG Kassel, 22.03.2013 - 3 T 81/13

    Betreuung: Rechtsweg für Prüfung deliktischer Ansprüche gegen Betroffenen bei

    3 Z 188/87">NJW 1988, 1919; OLG Köln, FamRZ 1991, 483; JMBl NW 1998, 6 f., zitiert nach Juris Nr. KORE545209800; OLG Schleswig, FamRZ 2000, 1048; OLG Celle, Beschluss v. 19.12.2003, Az. 21 W 18/03, zitiert nach Juris Nr. KORE400342004; s. auch Keidel, FamFG, 16 Aufl., § 168 Randnr. 2, 21).
  • OLG Zweibrücken, 24.01.2002 - 3 W 5/02

    Betreuung: Festsetzung der Vergütung des Berufsbetreuers nach dem Tod des

    Nach diesen Maßstäben ist die Folgerung des Landgerichts, der von der Beteiligten zu 2) geltend gemachte Zeitaufwand sei plausibel, frei von Rechtsfehlern; das gilt auch für die Tätigkeiten nach dem Tod der Betroffenen (vgl. BayObLGZ 1995, 395; OLG Schleswig FGPrax 2000, 113).
  • OLG Düsseldorf, 08.07.2013 - 25 Wx 29/13

    Bemessung der Vergütung des Nachlassverwalters; Nachlasspflegschaft als besondere

    Daher muss über Schadensersatzansprüche gegen den Nachlassverwalter (§§ 1975, 1833 BGB) grundsätzlich im Prozesswege befunden werden (vgl. BayObLG FamRZ 1994, 779; OLG München, OLGR München 2006, 139; OLG Celle RVG Report 2004, 120; OLG Frankfurt, JurBüro 1998, 195, OLG Köln FGPrax 2000, 113; OLG Düsseldorf (3. Zivilsenat), Beschluss vom 01.02.2012, 3-Wx 172/11 -, zitiert nach juris; KG NJW-RR 2007, 1598 f.; Keidel/Engehardt, FamFG, 17. Aufl., § 168 FamFG, Rdn. 21; a. A.: Damrau/Zimmermann, Betreuungsrecht, 4. Aufl., § 1836 BGB, Rdn. 60; MünchKommBGB/Wagenitz, BGB, 5. Aufl., § 1836 BGB, Rdn. 80).
  • OLG Frankfurt, 23.05.2005 - 20 W 436/04

    Betreuungsrecht: Anspruch eines Berufsbetreuers auf Vergütung und

    Hierzu zählen insbesondere die Erstellung des Schlussberichts, der Vermögensaufstellung der Zusammenstellung der Einnahmen und Ausgaben, die Rückgabe der Bestallungsurkunde, die Erteilung der notwendigen Auskünfte und die Aushändigung des verwalteten Vermögens und etwaiger sonstiger Unterlagen oder Nachlassgegenstände an die Erben sowie im Rahmen einer Notgeschäftsführung nach §§ 1908 i Abs. 1, 1893, 1698 b BGB unaufschiebbare Maßnahmen (OLG Karlsruhe BtPrax 2002, 124; OLG Schleswig FGPrax 2000, 113; BayObLG FamRZ 1995, 1378, 1996, 372 und 1999, 465).
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 28.01.2000 - 15 WF 101/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,7988
OLG Schleswig, 28.01.2000 - 15 WF 101/99 (https://dejure.org/2000,7988)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 28.01.2000 - 15 WF 101/99 (https://dejure.org/2000,7988)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 28. Januar 2000 - 15 WF 101/99 (https://dejure.org/2000,7988)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Sofortige Beschwerde; Vergütung; Verfahrenspfleger; Abhilfeentscheidung; Ermittler; Vermittler; Aufgaben eines Verfahrenspflegers

  • Judicialis

    RPflG § 11 I n. F.; ; FGG § 50; ; FGG § 56 g V; ; FGG §67 III; ; BVormVG § 1

  • rechtsportal.de

    Beschwerdeverfahren bei Anfechtung der Vergütung eines Verfahrenspflegers; Funktion des Verfahrenspflegers

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Kiel - 57 F 83/98
  • OLG Schleswig, 28.01.2000 - 15 WF 101/99

Papierfundstellen

  • FamRZ 2000, 1048 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Schleswig, 15.04.1999 - 15 WF 4/99
    Auszug aus OLG Schleswig, 28.01.2000 - 15 WF 101/99
    Dies hat der Senat bereits eingehend für das Kostenfestsetzungsverfahren nach § 104 ZPO (Senatsbeschluss FamRZ 1999, 1219 ff.; ebenso Beschluss des 9. Zivilsenats SchlHA 1999, 162 ff.; jeweils m.w.Nachw.) sowie für das vereinfachte Unterhaltsfestsetzungsverfahren nach §§ 645 ff. ZPO (Senatsbeschluss vom 8. November 1999 - 15 UF 111/99) dargelegt.
  • OLG Schleswig, 13.09.2000 - 15 WF 140/99

    Vergütung des Verfahrenspflegers - Tätigkeit außerhalb des gesetzlichen

    a) Der Senat hat mit Beschluss vom 28. Januar 2000 (15 WF 101/99) bereits dargelegt, dass fiskalischen Belangen bei der Vergütungsfestsetzung nach § 1 BVormVG keine eigenständige Bedeutung zukommt, es vielmehr darauf ankommt, ob der (tatsächlich erbrachte) Zeitaufwand zur Wahrnehmung der dem Verfahrenspfleger kraft Gesetzes zugewiesenen Aufgaben erforderlich war.

    Durchgreifende Bedenken ergeben sich jedoch für den geltend gemachten Zeitaufwand von fünf Stunden deshalb, weil dieser Zeitaufwand selbst bei Anlegung eines großzügigen Maßstabes unter keinem Gesichtspunkt der vorzunehmenden Plausibilitätskontrolle (vgl. dazu Senatsbeschluss vom 28. Januar 2000 - 15 WF 101/99) standhält.

  • KG, 27.06.2002 - 19 WF 105/02

    Sofortige Beschwerde des Bezirksrevisors gegen einen Beschluss des Amtsgerichts ;

    An dieser Rechtsansicht, die von einer Vielzahl anderer Oberlandesgerichte geteilt wird (z.B. OLG Braunschweig MDR 2001, 696; OLG Brandenburg MDR 2001, 573; JAmt 2001, 143; SchlHOLG OLGR 2000, 177 ff; OLG Frankfurt FamRZ 1999, 1293) hält der Senat auch in Kenntnis abweichender Auffassungen fest.

    Insbesondere obliegt ihm nicht eine Erforschung der dem objektiven Kindeswohl am besten dienenden Entscheidung (ebenso z.B. SchlHOLG OLGR 2000, 177 ff; OLG Brandenburg MDR 2001, 573; JAmt 2001, 143; OLG Braunschweig MDR 2001, 696).

  • OLG Brandenburg, 14.08.2001 - 9 WF 118/01

    Aufgaben und Vergütung des Verfahrenspflegers eines Kindes

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  • OLG Brandenburg, 06.11.2001 - 9 WF 176/01

    Verfahrenspfleger: Zuständigkeitsbereich und Aufwendungsersatz

    Der Verfahrenspfleger hat also nur das eigene Interesse des Kindes zu erkennen und zu formulieren (ausdrücklich BVerfG FamRZ 1999, 85, 87), er hat darauf hinzuwirken, dass das Verfahren - soweit dies möglich ist - kindgerecht gestaltet wird und dem Kind in dem Verfahren bei Bedarf zur Seite zu stehen (BT-Drucks 13/4899,8 130) All dies charakterisiert den Verfahrenspfleger als subjektiven Interessenvertreter des Kindes, seine Aufgabenstellung in dem Verfahren ist derjenigen eines Rechtsanwaltes als Verfahrensbevollmächtigtem vergleichbar Es ist dagegen nicht seine Aufgabe, als "reiner Parteivertreter" sich an der Erforschung der dem objektiven Kindeswohl am besten dienenden Entscheidung zu beteiligen, insbesondere hat er keine über die bloße Ermittlung des Kindeswillens hinausgehenden Ermittlungen anzustellen (SchlHOLG, OLGR 2000, 177 ff, KG FamRZ 2000, 1300, OLG Frankfurt FamRZ 1999, 1293, 1294).
  • OLG Brandenburg, 05.06.2008 - 10 WF 1/08

    Vergütung und Auslagen eines Verfahrenspflegers im Familienrechtsstreit; Grenzen

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  • OLG Koblenz, 23.07.2003 - 9 WF 532/03

    Umfang und Geltendmachung der Vergütung eines Verfahrenspflegers, wenn der

    Er hat sich nicht darüber hinaus an der Erforschung der dem objektiven Kindeswohl am besten dienenden Entscheidung zu beteiligen (OLG Brandenburg aaO., OLG Schleswig OLGR 2000, 177; KG FamRZ 2000, 1300).
  • OLG Dresden, 28.06.2002 - 10 WF 269/02

    Feststellung der berufsmäßigen Führung einer Verfahrenspflegschaft; Vergütung für

    Auf diesen Transport der Kindesinteressen in das Verfahren ist die Aufgabe des Verfahrenspflegers beschränkt, er ist gleichsam "Sprachrohr" des Kindes im Verfahren (OLG Schleswig-Holstein, OLGR 2000, 177, 179; Senat, aaO.).
  • OLG Dresden, 17.01.2003 - 10 WF 3/03

    Richterablehnung; Befangenheit; Ablehnungsrecht; Ergänzungspfleger

    Allein dem Verfahrenspfleger obliegt es mithin, die Kindesinteressen in das Verfahren einzubringen, er ist gleichsam "Sprachrohr" des Kindes im Verfahren (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. Beschluss vom 28. Juni 2002, OLG-NL 2002, 269; Beschluss vom 23. Mai 2000 - 10 WF 253/02 - OLG Schleswig-Holstein, OLGR 2000, 177 [179]).
  • OLG Koblenz, 06.06.2002 - 9 WF 358/02

    Festsetzung der Vergütung eines Verfahrenspflegers

    Er hat sich nicht darüber hinaus an der Erforschung der dem objektiven Kindeswohl am besten dienenden Entscheidung zu beteiligen ( OLG Brandenburg aaO., OLG Schleswig OLGR 2000, 177; KG FamRZ 2000, 1300 ).
  • OLG Brandenburg, 20.07.2012 - 9 WF 172/09

    Vergütung des Verfahrenspflegers in einem Sorgerechtsverfahren:

    Jeder Arbeitsaufwand, den der Verfahrenspfleger außerhalb des ihm übertragenen Aufgabenbereiches entfaltet, hat bei der Festsetzung der Vergütung außer Ansatz zu bleiben, mag dieser Aufwand auch objektiv nützlich gewesen sein oder zu einer Konfliktlösung beigetragen haben (OLG Schleswig, OLGR 2000, 177; Kammergericht, KGR 2000, 277; Brandenburgisches Oberlandesgericht, 2. Familiensenat, Beschluss vom 16. Januar 2007, Az. 10 WF 1/07).
  • LG Kassel, 15.07.2004 - 3 T 339/04

    Vergütung des Betreuers einer schizophrenen Person; Pflicht des Betreuers zur

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Rechtsprechung
   BayObLG, 26.01.2000 - 3Z BR 415/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,8731
BayObLG, 26.01.2000 - 3Z BR 415/99 (https://dejure.org/2000,8731)
BayObLG, Entscheidung vom 26.01.2000 - 3Z BR 415/99 (https://dejure.org/2000,8731)
BayObLG, Entscheidung vom 26. Januar 2000 - 3Z BR 415/99 (https://dejure.org/2000,8731)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Bt-Recht

    Vergütung für Besprechungen, Kurzausflüge

  • rechtsportal.de

    BGB § 1836
    Vergütung des Betreuers für Besprechungen mit dem Betroffenen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Verfahrensgang

  • LG Regensburg - 7 T 653/99
  • BayObLG, 26.01.2000 - 3Z BR 415/99

Papierfundstellen

  • FGPrax 2000, 65
  • FamRZ 2000, 1048
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 16.12.1998 - 3Z BR 241/98

    Teilnahme an einer Strafverhandlung gegen den Betreuten als vergütungspflichtiger

    Auszug aus BayObLG, 26.01.2000 - 3Z BR 415/99
    Insoweit ist dem Tatrichter ein Beurteilungsermessen eingeräumt, das nur einer beschränkten Nachprüfbarkeit durch das Rechtsbeschwerdegericht unterliegt (vgl. BayObLG FamRZ 1998, 515 ; 1999, 463; 1999, 463/464; 1999, 740).
  • BayObLG, 17.11.1998 - 3Z BR 268/98

    Vergütung eines Betreuers für gewöhnliche Geschäfte des täglichen Lebens

    Auszug aus BayObLG, 26.01.2000 - 3Z BR 415/99
    Insoweit ist dem Tatrichter ein Beurteilungsermessen eingeräumt, das nur einer beschränkten Nachprüfbarkeit durch das Rechtsbeschwerdegericht unterliegt (vgl. BayObLG FamRZ 1998, 515 ; 1999, 463; 1999, 463/464; 1999, 740).
  • BayObLG, 05.08.1997 - 1Z BR 58/97

    Testierunfähigkeit bei seniler Demenz

    Auszug aus BayObLG, 26.01.2000 - 3Z BR 415/99
    Insoweit ist dem Tatrichter ein Beurteilungsermessen eingeräumt, das nur einer beschränkten Nachprüfbarkeit durch das Rechtsbeschwerdegericht unterliegt (vgl. BayObLG FamRZ 1998, 515 ; 1999, 463; 1999, 463/464; 1999, 740).
  • BayObLG, 31.10.2001 - 3Z BR 198/01

    Betreuung für einen Ausländer - Vergütungsanspruch des Berufsbetreuers

    a) Wird der Berufsbetreuer zum Zweck der Führung der Betreuung, das heißt mit dem Ziel der Erfüllung seiner Aufgaben, tätig, setzt sein Anspruch auf Vergütung (§ 1908i Abs. 1 Satz 1, § 1836 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 Satz 1 und 2, § 1836a BGB, § 1 BVormVG) bzw. auf Aufwendungsersatz (§ 1835 Abs. 1 Satz 1, Abs. 4 Satz 1 BGB) grundsätzlich voraus, dass die fragliche Tätigkeit in den ihm übertragenen Aufgabenkreis fiel (vgl. BayObLGZ 1994, 4/6; BayObLG FamRZ 1999, 463; FamRZ 2000, 1048; BtPrax 2001, 76; SchlHOLG FamRZ 1999, 462) und er die Tätigkeit aus seiner Sicht nach den Umständen des Einzelfalles für erforderlich halten durfte (vgl. § 1 Abs. 1 Satz 1 BVormVG, § 670 BGB; BayObLGZ 1996, 47; BayObLG FamRZ 1999, 463; OLG Zweibrücken BtPrax 2000, 86/87).
  • OLG Jena, 15.11.2001 - 6 W 609/01

    Betreuervergütung; Rechtsanwalt; Prozessführungskosten

    Für die Beurteilung dieser Frage ist dem Tatrichter ein Beurteilungsermessen eingeräumt, das nur einer beschränkten Nachprüfung durch das Rechtsbeschwerdegericht unterliegt (vgl. BayObLG, FGPrax 2000, 65; OLG Frankfurt, a.a.O.).
  • BayObLG, 29.10.2003 - 3Z BR 171/03

    Anspruch auf Betreuervergütung trotz unterlassenem PKH-Antrag -

    Die Frage kann in der weiteren Beschwerde nur in begrenztem Umfang überprüft werden, weil dem Tatrichter ein entsprechender Beurteilungsspielraum eingeräumt ist (OLG Jena aaO; vgl. auch BayObLG BtPrax 2000, 124 = FamRZ 2000, 148).
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